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Hinweise zur Entsorgung von Altbatterien:
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an
diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und
in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien:
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll
entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich
verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann.
Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor
Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von
Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf
Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment
führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher
entweder kostenfrei über unser Retourenportal
an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der
folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:
A.W. Schütte GmbH + Co. KG
Steinweg 29
38518 Gifhorn
2. Bedeutung der Batteriesymbole:
Batterien sind mit dem
Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol
weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen.
Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002
Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet
sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils
eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei,
und "Hg" für Quecksilber.
Informationen zu
Elektro- und Elektronikgeräten:
Die nachfolgenden
Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/oder
Elektrotechnikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im
Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen
Sicherheit.
1.
Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung
des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG:
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom
unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und
Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall
beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind
diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und
Rückgabesysteme zu entsorgen.
Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren,
die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer
Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die
Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung
durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung
zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die
Wiederverwendung vorzubereiten.
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte
erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das
Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt
eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt
ausgestaltet:
2. Hinweise zur Möglichkeit der Rückgabe von
Altgeräten an uns:
Sie können Elektroaltgeräte an einer
kommunalen Sammelstelle oder auch bei uns als Vertreiber von Elektrogeräten
abgeben. Elektroaltgeräte können Sie daher entweder kostenfrei über unser Retourenportal
an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der
folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:
A.W. Schütte GmbH + Co. KG
Steinweg 29
38518 Gifhorn
3. Hinweis zum Datenschutz:
Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich
teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem
Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten
eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu
entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.